Ein gemeinsam abgegrenzter Pilot mit vereinbarten Systemen, Beispielen und Abnahmekriterien.
Importreferenzen, Mengen und bereitgestellte Nachweise zuordnen
Fehlende Angaben, Einheitenkonflikte und unpassende Zeiträume markieren
Einen dokumentierten Export oder Arbeitsbestand für die zuständige Fachstelle liefern
Umfang, Projektpreis, Termin und erforderliche Anbieterleistungen werden vor Auftrag vereinbart. Die Übergabe enthält die vereinbarte technische Dokumentation und Einweisung.
Die technische Aufbereitung einer vereinbarten Warengruppe begleiten und Änderungen an Quellen oder Exportanforderungen einarbeiten.
Technische Übernahme der vereinbarten, bestehenden Lösung
Festgelegte Beobachtung, Fehlerbearbeitung und Änderungspflege
Nachvollziehbare Übergabe offener Vorgänge und vorgenommener Anpassungen
Monatspreis, Kontingent, Servicezeiten, Laufzeit und Kündigung werden separat vereinbart. Infrastruktur, Lizenzen und Bereitschaft sind nur enthalten, wenn ausdrücklich angeboten.
Geklärte Betroffenheit, Warengruppe und verantwortliche Fachstelle
Importdaten, Lieferantenbeispiele und fachlich vorgegebene Zuordnungsregeln
Für die erste Anfrage genügt eine Beschreibung. Dateien und Zugänge stimmen wir anschließend über geeignete Wege ab.
Was zum Umfang gehört
Keine zollrechtliche Einordnung, Emissionsverifizierung, Zertifikatsbeschaffung oder eigenständige Behördenmeldung. Berechnungsmethoden und fachliche Werte werden von der zuständigen Stelle vorgegeben und freigegeben.
Das Paket wird mit Ihrem Vorhaben abgeglichen. Ihre Anfrage ist unverbindlich; Beauftragung und Termin werden anschließend vereinbart.
Die EU-Kommission beschreibt seit dem 1. Januar 2026 die definitive Phase von CBAM. Ob und welche Anforderungen für ein Unternehmen gelten, muss anhand seiner konkreten Einfuhren und Rolle geklärt werden. Aus dem bloßen Import einer Ware lässt sich kein vollständiger technischer Auftrag ableiten.